Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit alle Personen, die innerhalb der kommenden vier Jahre nach Ebern ziehen, dort von Steuer und Bede.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Stadt und Amt Ebern sowie Stadt und Amt Seßlach werden laut Lorenz Fries von der Baunacher Ritterschaft bei den Herren von Waldenfels und den Herren Schott von Schottenberg für 6033 ungarische und böhmische sowie 733 rheinische Gulden ausgelöst. Der Würzburger Bischof verschreibt der Baunacher Ritterschaft für die selbe Summe beide Ämter und Städte.
In einer Jahrtagsstiftung wird erstmals ein Schulmeister erwähnt.
Burggraf Johann von Nürnberg will zur Rückzahlung der 1000 Gulden, die Christoph Schlegler diesem geliehen hat, Abgaben aus den Städten Nürnberg, Bamberg, Schweinfurt, Haßfurt, Coburg, Hildburghausen, Ebern, Kronach oder Pottenstein nehmen.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt den Städten Ebern und Seßlach, dass sie dem Hochstift gegenüber die Erbhuldigung geleistet haben, unbeschadet der Tatsache, dass sie an die Baunacher Ritterschaft verpfändet sind.
Der Bischof von Würzburg, Johann II. von Brunn, bestätigt der Stadt Ebern eine vierjährige Reduktion der Jahresbede von 300 auf 200 Gulden, damit sie ihre Schulden abbezahlen kann. Sie muss versprechen, ohne Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels keine neuen Kredite aufzunehmen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändete laut Lorenz Fries am 19. November 1412 jeweils das Amt und das Schloss zu Ebern, Seßlach und Geiersberg an die Ritterschaft, die an der Baunach saß, für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden.
Die Bürger von Ebern verpflichten sich laut Lorenz Fries, in den kommenden 13 Jahren einen Teil der Pfandsumme Eberns in Höhe von 6492 Gulden zu entrichten. Der Würzburger Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel befreien sie dafür 13 Jahre lang von Steuer und Bede.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Johann von Brunn Apel von Lichtenstein für 500 Gulden die Hälfte am Ungeld zu Ebern.