Das Nürnberger Stadtrecht wird erwähnt.
Der Ort hat 95 Bürger.
Es werden Tuchmacher, Färber und Gewandschneider genannt.
Es gibt Jahr- und Kirchweihmärkte.
Es werden "purger des rates" erwähnt.
Es gibt eine Baumwollfärberei.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Burggrafen Johann III. von Nürnberg in Besitz seines obergebirgischen Landesteils, darunter die Ortschaften Kulmbach, Hof, Schauenstein, Wunsiedel, Arzberg, Münchberg, Weißenstadt, Kirchenlamitz, Gefrees, Berneck, Goldkronach, Pegnitz, Bayreuth, Kissingen, Heidingsfeld, Burgbernheim, Prichsenstadt, Neustadt an der Aisch, Baiersdorf, Hohenberg und Erlangen.
In Kulmbach ist eine Badstube belegt.
Burggraf Johann von Nürnberg verleiht Hans Barbirer die Baderstube in Kulmbach.
Burggraf Johann von Nürnberg gestattet den Geistlichen in den Ämtern von Kulmbach, Bayreuth, Creußen, Schauenstein und Münchberg über ihre Habe testamentarisch zu bestimmen.