Es werden in Ansbach Freihäuser erwähnt, als Burggraf Friedrich einem Vikar des Stifts Ansbach den alten Kasten in Ansbach verkaufte und ihn zugleich von allen Steuern, Wachen und Beschwerungen der Stadt Ansbach befreite.
Freihäuser belasteten in Ansbach bis in das 18. Jahrhundert die Beziehungen zwischen Stadt und den Markgrafen, weil sie nicht zur Repartition der Steuern und zu den städtischen Aufgaben herangezogen werden durften.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.
Das älteste Stadtsiegel stammt aus dem Jahr 1393.
In Ansbach wird die Stelle eines Pfarrgehilfen eingerichtet.
Der Bau eines Schlosses in Ansbach begann 1397 mit einem Tauschgeschäft zwischen dem Stift und den Burggrafen Johann und Friedrich, die vom Stift den Hof vor der steinernen Brücke erhielten und dafür eine andere Hofreit vor der Brücke abgaben.
Die Burggrafen von Nürnberg verordnen, dass sich niemand in Ansbach niederlassen darf, ohne die Steuern und Lasten der Stadt mitzutragen.
Friedrich von Zollern erhält diverse Lehen vom Würzburger Bischof, darunter das Dorf Burgbernheim und die Vogtei darüber sowie die Vogtei über Ansbach.
Das königliche Hofgericht bestätigt in einem Urteilsspruch, dass die Ortschaften Ansbach, Wassertrüdingen, Leutershausen, Feuchtwangen, Uffenheim, Langenzenn, Schwabach, Gunzenhausen, Crailsheim u.a. sich nur vor dem Gericht des Nürnberger Burggrafen, nicht der Stadt Rothenburg verantworten müssen.
Georg Schenck von Schenckenstein verkauft seine Eigengüter in Frickendorf und Hellingersdorf an Meister Friedrich, den Pfarrer von Ansbach und Heinrich Weiglein, Gotteshausmeister der Pfarrei, mit der Maßgabe, dass die Güter zur Einrichtung eines neuen Spitals in Ansbach genutzt werden.