Das Hochstift Würzburg verkauft dem Bernhard Rucker zu Schweinfurt und seiner Frau Anna ein Leibgeding von 200 Gulden auf die Kellerei wie dem Ungeld und den Zöllen zu Haßfurt für 6000 Pfund Heller unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Der Chor einer "Ritterkapelle" mit einem dreireihigen Wappenfries wird erwähnt
Die Existenz einer "Ritterkapelle" lässt auf eine Einung von Rittern und Knechten mit Haßfurt als Hauptsitz schließen.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet der Stadt Haßfurt, dass Lebensmittel (Essen und Trinken), die in Haßfurt gekauft oder verkauft und dort verzehrt werden, zollfrei sind.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt, den Zoll an der Mainbrücke einzunehmen, um von den Einnahmen die Brücke in einem guten Zustand zu halten. Dieses Privileg wird von Bischof Melchior von Zobel 1548 bzw. 1549 bestätigt.
Das Hochstift befreit die Stadt Haßfurt gegen Zahlung von 2800 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Der fränkische Städtebund trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre, betont aber, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Bescheid weiß.
Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.
Dietrich von Thüngen zu Reusenberg verbündet sich mit den aufständischen Städten Würzburg, Neustadt a. d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen im Grabfeld, Ebern, Seßlach, Fladungen, Haßfurt, Karlstadt und Gerolzhofen zu gegenseitiger Hilfeleistung gegen das Hochstift.