In einer Fälschung datiert auf 1320 bestätigt König Ludwig IV. die Rechte von Burgbernheim und stellt Verletzungen dieser Rechte unter finanzielle Strafe. Hierbei wird wohl auf Streitigkeiten mit Rothenburg o.d.T. und Windsheim wegen der Gerichtsbarkeit angespielt.
Ludwig IV. gibt Windsheim und Weißenburg aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit dem Nürnberger Burggrafen zum Pfand, obwohl die Städte im Krieg Ludwigs mit Friedrich dem Schönen auf der Seite Ludwigs stand.
Kaiser Ludwig IV. verspricht, Windsheim, das an den Burggrafen von Nürnberg, dem es verpfändet ist, 3000 Pfund Heller gezahlt hat, sechs Jahre lang nicht mehr mit außergewöhnlichen Steuern (zusätzlich zu den gewöhnlichen Steuern von 3000 Pfund Heller) zu belasten.
Als Dank, dass sich die Windsheimer zum zweiten Mal selbst frei gekauft haben, setzt der Kaiser die Steuer auf einen gleichbleibenden Betrag fest und bestätigt erneut die ausschließliche Gerichtsbarkeit.
Kaiser Ludwig IV. verspricht den Bürgern und dem Rat der Stadt Windsheim, dass er die Stadt, nachdem sie sich mit 3000 Pfund Heller von den Burggrafen von Nürnberg losgekauft haben, zu seinen Lebzeiten nicht mit einer anderen Steuer oder Forderung über ihre gewöhnliche Jahressteuer von 300 Pfund Heller bedrängen und nicht mehr verpfänden will.
Die Städte Windsheim, Nürnberg, Würzburg und Weißenburg verbünden sich mit Willen Kaiser Ludwigs IV. zu einem Landfrieden und versprechen, sich zu dessen Wahrung gegenseitig zu helfen und das Bündnis bis zwei Jahre nach dem Tod des Kaisers zu halten.
Der Bischof von Würzburg verbündet sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg und den Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg gegen Konrad von Schlüsselberg, die Städte Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Würzburg und deren Verbündete.
Erneute Verpfändung von Windsheim durch König Karl IV. an den Nürnberger Burggrafen.
Die Burggrafen von Nürnberg geloben, die Rechte der ihnen verpfändeten Reichsstadt Windsheim unangetastet zu lassen.
König Karl IV. überträgt dem Deutschen Orden aus Virnsberg das Patronatsrecht der Kirche in Windsheim.