Die Kirchen in Kitzingen und Kleinochsenfurt werden von Papst Clemens VI. dem gemeinsamen Tisch des Würzburger Domkapitels inkorporiert.
Die Inkorporierung der Kitzinger Pfarrkirche durch den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ist vollzogen. Die Einkünfte fallen an das Hochstift. Der Anteil für den noch zu bestimmenden ständigen Vikar steht noch nicht fest.
Gerlach von Hohenlohe gibt die Badestube in Kitzingen Peter von Dettelbach zu Lehen. Diese gilt 3 Pfund 30 Heller.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe beauftragt einen Pfarrer, die Nonnen des Kitzinger Benediktinerinnenklosters dazu zu bringen, die Äbtissin Anna anzuerkennen, der sie den Gehorsam bislang verweigert hatten.
Hans von Dettelbach kauft vom Hochstift Würzburg dessen Anteil an Dettelbach und weiteren Ortschaften, die dazu gehören; weiterhin erwirbt er Gülten in Mainbernheim und Kitzingen.
Petrus von Bischofsheim legt dem Domkapitel von Würzburg die Einkünfte und die Verteilungen über das Amt in Ochsenfurt, Iphofen, Bernheim, Frickenhausen und Kitzingen vor.
Ein Bürgermeister wird genannt, Heinrich Schenfelt.
Der kaiserliche Hofrichter Herzog Heinrich von Schlesien bestätigt Konrad von Brauneck einen am 3.9.1371 erlassenen Schiedsspruch des Nürnberger Landgerichts. Demnach soll dieser die Nutzgewähr über verschiedene Güter und Rechte, u.a. in Creglingen, Kitzingen und Königshofen (?) haben.
Arnold von Osterbecke übergibt eine Urkunde des Domkapitels über die jährlich zu leistende Gült.
Den dritten Teil von Kitzingen kann der Würzburger Fürstbischof Gerhard von Schwarzburg von den Edlen von Schwaigerer um 12000 Pfund Heller pfandweise erwerben.