Gelegentlich werden auch Ministeriale und Bürgerliche ins Domkapitel aufgenommen.
Durch ein königliches Privileg werden alle Mainzölle aufgehoben (nicht Neustadt/Main., Aschaffenburg und Frankfurt).
Kaiser Friedrich I. Barbarossa gewährt den Bamberger Kaufleuten die gleichen Sicherheiten und Freiheiten, wie sie die Nürnberger Kaufleute im ganzen Reich genießen.
In einer Urkunde von 1163, von Kaiser Friedrich I. Barbarossa für Nürnberg ausgestellt, wird auch den Bambergern, wie den Nürnberger Kaufleuten die Zollfreiheit zugesprochen.
Der Burgenerwerb Bischof Ottos I. und seiner Nachfolger verschärft die machtpolitischen Auseinandersetzungen um Bamberg.
Mit der Abenberger Vogteiverpfändung von 1189 fällt auch das "Centgericht Bamberg" an das Hochstift. Nach Aussage der Quellen des 14. Jahrhunderts gehört damals aber auch die noch nicht erweiterte ältere Stadtsiedlung mit den zur Blutgerichtsbarkeit gehörigen Fällen zur Kompetenz des Centgerichts Bamberg.
Bamberg wird als "civitas" erwähnt.
Das Katharinenspital, das erste Spital der Stadt, wird gegründet.
Das kaiserliche Privileg "in favorem principum ecclesiasticorum" bringt allen deutschen Bischöfen den Schutz des Kaisers gegen die Übergriffe der Vögte.
Für Bamberg ist eine Münzstätte belegt.