Kaiser Friedrich II. verbietet den Bischofsstädten die Selbstverwaltung und die Organisation von Handwerkerzünften.
Die Hälfte der Bamberger Bevölkerung lebt in den geistlichen Immunitätsbezirken, sie haben eine eigene Gerichtsbarkeit und Steuerbefreiung, sind aber politisch unmündig.
Im Gegensatz zu den Stadtbürgern, den "cives", die in den Außenbezirken leben, heißen die Bewohner der geistlichen Bezirke "Muntäter".
Kaiser Friedrich II. verbietet den Richtern des Reiches, Bamberger Kleriker, Ministeriale und Bürger vor Gericht zu zitieren.
In einer Urkunde Kaiser Friedrichs II. wird die Abhaltung eines Marktes während der Kirchweihe vom 1. Mai an drei Wochen lang gewährt.
Ein Siegel mit der Umschrift CIVIUM CIVITATIS BABENBERGIS L. ist überliefert.
Der Probst des Kollegiatstifts St. Jakob, Lupold, übergibt seine Rechte an der Kapelle auf der Altenburg zur Errichtung eines Scholasteramts - "propter defectum scolastrie".
Für das Kanonikerstift St. Maria und Gangolf ist ein Schulmeister belegt. Es handelt sich um den Dichter Hugo von Trimberg.
Die innere Mauer der hochmittelalterlichen Stadtbefestigung ist bereits vorhanden (Vorderer Graben, Holzmarkt, Hinterer Graben, Promenade, Herrengasse, Obstmarkt). Reste davon sind bis heute am Vorderen Graben erhalten.
Es ist ein Siegelabdruck mit der Umschrift CIVIUM CIVITATIS BABENBERGENSIS überliefert.