Nach Streitigkeiten zwischen Bürgern und Rat von Karlstadt wird die Art der Bedeerhebung geregelt.
Jörg Voit von Rieneck nimmt den Mainzoll zu Karlstadt vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Johannes und Kunz Werner erhalten vom Würzburger Bischof die Marktschiffe, die zwischen Würzburg, Karlstadt und Ochsenfurt verkehren, zu Lehen. 1496 erhält Hans Fink, genannt Reichlein, das Lehen.
Das Domkapitel erlässt eine neue Gemeindeordnung. In dieser wird der äußere Rat als bürgerliche Vertretung, mit vom Domkapitel ernannten Bürgern, den zwei Bürgermeistern, dem Schultheiß und der nicht näher bezeichnete Zahl von Stadträten zugerechnet.
Der äußere Rat besteht aus zwölf Vertretern.
Andreas Bodenstein, genannt Dr. Carlstadt, der Lehrer Martin Luthers, der bald sein heftigster Gegner im Kreis um Thomas Müntzer wird, geht aus der Karlstädter Lateinschule hervor.
Michael und Siegmund von Schwarzenberg führen einen Vertragsschluss zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Würzburger Domkapitel einerseits und Johann von Wertheim andererseits herbei. Dabei werden u.a. Gerichtszuständigkeiten, die Hälfte am Ungeld von Karlstadt und die neugegründete Stiftskirche Wertheim behandelt.
Durch Auslösung aus der domkapitelschen Pfandschaft kommt Karlstadt wieder in den Besitz des Hochstifts.
Es gibt eine Lateinschule, die später eingeht.
Die Zahl der Jahrmärkte wird wieder auf vier gehoben.