Die Stadt kauft auch den Würzburger Teil der Pfandschaft zurück.
Ulrich von Hohenlohe bekennt, dass er und seine Erben den Städten Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Dinkelsbühl, Hall, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg 15000 rheinische Gulden vor dem nächsten Weißen Sonntag (28.2.) über zehn Jahre unter jährlicher Verzinsung von 12 Prozent auf Martini zahlen. Ab dem 28.2.1384 verbündet sich Ulrich von Hohenlohe dann auch auf zehn Jahre mit dem schwäbischen Städtebund, in dem unter anderem auch die Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim Mitglied sind.
Die Bürger und der Rat der Stadt Schweinfurt vereinigen sich mit dem Schwäbischen Städtebund, jedoch unter der Bedingung, dass sie ihrem Herrn, dem Bischof von Würzburg, zuerst ihre Lösung anbieten bis zum nächsten Martinstag (11.11.) oder 14 Tage darauf.
Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.
Die schwäbischen und fränkischen Reichsstädte schließen einen Bund mit Graf Johann von Wertheim und dessen Städten. Art und Weise der Hilfeleistung und der Beilegung von Streitigkeiten werden geregelt.
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. von Nassau und der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn schlichten Streitigkeiten zwischen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt und Windsheim.
In einem Reversbrief ist die Annahme des Engelhard Faber zum Schulmeister belegt.
König Wenzel stellt der Stadt sieben Privilegien aus, darunter das Recht des Rats, einen Brückenzoll zu erheben. Darüberhinaus bekommt er das einträgliche Geleitrecht in der Stadt, wobei Sicherheit und Geleit bei den Jahrmärkten inbegriffen waren.
Das königliche Hofgericht fordert die fränkische Reichsritterschaft auf, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in seinen Rechten gegenüber der Stadt Rothenburg o. d. Tauber zu schirmen. Ähnliche Urkunden werden auch für die Reichstädte Schweinfurt, Nördlingen, Dinkelsbühl, Nürnberg, Windsheim, Weißenburg und Hall ausgestellt.
Dietz Holzwart junior nimmt das Schweinfurter Zentgrafenamt vom Bischof von Würzburg zu Lehen.