Das Hofgericht in Würzburg wird in der bischöflichen Kanzlei in einem dafür bestimmten Raum abgehalten. Das Richteramt wird vom Hofmeister ausgeübt, die Vertretung im Falle seiner Abwesenheit übernimmt der Oberste aus dem weltlichen Rat des Bischofs. Die Beisitzer und Schöffen setzen sich aus dem Ritterstand des Stifts zusammen. Diese dürfen aber keine Amtleute oder Diener des Stifts sein, können jedoch im Gericht sitzen, wenn sie Lehensmänner des Stifts sind. An dem Gericht werden Angehörige des Ritterstands verklagt, besonders in Angelegenheiten des Lehenswesens. Von dem Hofgericht kann ein Fall weitergegeben werden an das Reichskammergericht.