[...]Die Hennenberger reiten zu ihrem Herren um Bescheid zu geben, dass Graf Wilhelm das Marschallamt und andere seiner Lehen empfangen möchte, wie es zuvor sein Vater und er selbst zweimal gemacht haben. Diesbezüglich wurde in Bamberg ein Vertrag aufgesetzt, welcher im Bamberger Gebrechenbuch registriert ist. Im Anschluss kommt Graf Wilhlem IV. von Henneberg nach Würzburg und empfängt von Bischof Konrad von Thüngen im Stift Würzburg das Marschallamt. So wie zuvor sein Vater es empfangen hat und es an ihn weiter verlieh, wird er es ebenfalls an seine Erben weiter verleihen.