Bischof Konrad von Thüngen lässt ab 1525, nachdem er den Bauernkrieg im Gebiet des Hochstifts Würzburg niedergeschlagen sowie Aufständische wieder aufgenommen hat, den Oberrat nicht mehr abhalten. Bis zu seinem Tod gilt eine neue Polizeiordnung und es liegt nur noch beim Bischof, das Gemeinweisen wiederherzustellen. Dies wird durch seine Oberschultheiße ausgeführt. Nach seinem Tod wird Konrad von Bibra zum Bischof des Hochstifts Würzburg gewählt. Dieser erklärt 1540 in einem offenen Schreiben an die Stadt Würzburg selbst sowie die Vorstadt, dass der Oberrat wieder hergestellt wird und fortan an jedem Montag, Mittwoch und Freitag abgehalten werden soll. Fries verweist in Bezug auf die jeweilige Polizeiordnung auf ein gesondertes Buch der Kanzlei.