Ein Ungeld auf fünf Jahre, wird von dem Hochstift Würzburg, deren Prälaten, Geistlichkeit und den Landständen bewilligt. In den folgenden fünf Jahren sollen alle Wirte und Gastgeber des Hochstifts, die Wein ausschenken, für jede Maß einen neuen Pfenning als Ungeld bezahlen. Sollte jedoch ein Wirt oder Gastgeber eine oder mehrer Schenkstätten führen, die er von jemandem anderen, als dem Hochstift als Lehen erhalten hat, so will das Stift den Lehensherren um Einverständnis für die Zahlung des Ungelds bitten. Zwei Drittel des Ungelds gehen an das Hochstift, das restliche Drittel steht der Ritterschaft zu. Das Ungeld wird vierteljährlich eingesammelt. Der Rat der Abgeordneten aus der Ritterschaft entscheidet, wofür die Steuer genutzt wird.