Bischof Johann von Brunn schreibt Graf Johann von Katzenelnbogen (Hansen von Catzenelnbogen), dass er mitbekommen habe, wie Graf Wilhelm von Henneberg (wilhelm von Hennenberg) ihm einen Brief gezeigt hat. In diesem Brief heißt es, Graf von Henneberg habe die Dornberger Lehen mit allem Zugehörigen, Rechten und Gerichten von seinem Vorgänger Bischof Johann von Egloffstein erhalten und von ihm, Bischof Johann von Brunn, empfangen. Daher verweist der Bischof in Lehensangelegenheiten auf den Grafen von Henneberg. Sollte der Graf von Katzenelnbogen die Lehen vom Grafen von Henneberg übernehmen, so würde der Bischof ihn von der Pflicht ledig sprechen.