Endsee (Endsehe) ,über Ohrenbach (Orenbach) nicht weit von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) gelegen, war eine Stadt, bei der auch eine Burg lag, in der die Herren von Endsee wohnten. Die Stadt ist mittlerweile verlassen, aber die Burg wird mit ihren zugehörigen Rechten von Herrn Albrecht von Endsee und seiner Frau Hedwig ("Her Albrecht von Entsehe und sein hausfrau Hedwig) dem Hochstift Würzburg zum Mannlehen angetragen, wofür sie 200 Mark in Silber erhalten. Sie übergeben dem Stift unverzüglich die große Hofstube am Turm, die Schütt, die Kemenate und den Keller. Vorläufig behalten sie die beiden hohen Häuser und die Kemenate, die direkt an sie stößt. Ferner bestimmen sie, dass die übrige Burg, der Platz vor der Burg, der Platz auf dem die Stadt stand und die Wälder beiden Parteien, ihnen und dem Stift, zu gleichen Teilen gehören sollen. Laut der Nachtragshand betrifft dieses Rechtsgeschäft außerdem die nicht identifizierten Orte Rennenberg, Musersbuchel und Gemainmarkt (Rennenberg, Musersbuchel, Gemainmarkt).
Als Bischof Hermann sich im Dienst Kaiser Friedrichs II. außerhalb des Hochstifts befindet, nimmt Herr Albrecht von Endsee (her Albrecht von Entsehe) die Burg Endsee (schloß Entsehe) gewaltsam ein, die dem Hochstift durch Kauf und Titel gehörte. Bischof Hermann klagt gegen Albrecht von Endsee beim Kaiser, der sich in Pordenone (zu Portenaw) nach einem Urteilsspruch der Fürsten entschließt, Albrecht von Endsee zu verbannen.
Kurze Zeit, nachdem Bischof Hermann und das Stift die Hälfte von Burg Endsee gekauft hatten, muss Bischof Hermann im Dienst des Kaisers auf einem Kriegszug das Land verlassen. Albrecht von Endsee (her albrecht) glaubt anscheinend, Bischof Hermann werde nicht lebend zurückkommen, jagd den bischöflichen Keller aus der Burg und entzieht dem Hochstift sämtliche verkauften Güter. Aufgrund dieser Taten klagt Bischof Hermann Albrecht von Endsee beim Kaiser an und da er seine Klage gut führt und beweist, wird Albrecht von Endsee durch das Urteil der Fürsten, die sich in Pordenone ( zu Portennaw) befinden, vom Kaiser verbannt.