Bischof Rudolf verschreibt mit Bewilligung seines Kapitels 200 Gulden jährlich von der Bede der Stadt Röttingen (Stat Rottingen) und der Dörfer Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rietheim), Sächsenheim (Sechstenheim), Bolzhausen (Balz hausen) und Aufstetten (Aufstetten) dem Konrad Ofner und seinem Sohn Hieronymus, beide Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Conraden vnd Hieronimy Ofnern vatter vnd Sone Burgern zu Rottenburg), für 4000 Gulden Hauptsumme.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.