Der Edelknecht Heinrich von Rebstock (Hainrich von Rebstock Edelknecht) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel den Fischzoll auf dem Main zu Würzburg als Lehen. Dies ermöglicht ihm, Fisch an die Fischer von Würzburg zu verkaufen, die den Zoll durch ihre Zunftmeister als Lehen empfangen.
Unter Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten die Fischermeister die Pflicht, den erhaltenen Zoll der Fischerzunft (dem gantzen fischer handwerk) zu übergeben.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Fischzoll den Fischermeistern, damit sie ihn der Zunft (dem ganzten hantwerck) übergeben.
Danach empfangen die Meister der Fischerzunft den Fischzoll von jedem Bischof bis in die Zeit von Lorenz Fries. Als Quellenbeleg verweist Fries auf jedes Lehenbuch.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet den Mainfischern die Benuntzung verschiedener Fangmittel (Breitgaren, Dickwurfgarn, Landwaten, Segen vnd Strichgarn).