Bischof Gottfried Schenk von Limpurg sichert den sächsischen Herzögen Friedrich II. der Sanftmütige (Hertzog Friderichen) und Wilhelm III. der Tapfere (Hertzog Wilhelmen zu Sachsen) zu, dass er die Einigung zwischen ihnen beschließt und verfasst, sobald er seine bischöfliche Weihe empfängt und das Hochstift Würzburg übernimmt. Mit der Einigung besiegelt der Bischof, dass er den beschlossenen Abmachungen nachkommt. Sie einigen sich darauf, dass er den Herzögen, aufgrund ihres Bruders Sigmund von Sachsen (Sigmund), ein jährliches Deputat zahlt. Dazu werden vier Herren benannt sowie andere Adelige, die dem nachkommen. Zudem wird der Bischof den Herzögen und Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl truchsess) die Schulden, die sie wegen des Bischofs, seines Domkapitels haben begleichen. Des Weiteren soll der Bischof den Untertanen und Dienern der Herzöge, die Schäden genommen haben, diese ersetzen.
Die vom Adel befinden es für gut und nützlich, dass sich der Bischof, das Domkapitel und das Domstift mit ihnen durch einen Austrag einigen möchten. Bei dieser Einigung geht es darum, wie mit Irrungen zwischen den Beteiligten umzugehen ist und wie Bestrafungen aussehen sollen. Nimmt die Ritterschaft die Einigung nicht an, so bietet sie dem Bischof weder Rat, Hilfe noch Beistand. Gelobt der Bischof nicht, die Einigung einzuhalten, steht die Ritterschaft ihren Freunden bei, damit es zu einem Austrag kommt. Dadurch würden viele Auseinandersetztungen und Kriege verhindert.