Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Der Inhalt des Vertrags der Ritterschaft ist der Erhalt der Ehrbarkeit und Förderung des Rechts und christlicher Friedlichkeit, damit die Ordnung des Kaisers und des Heiligen Reichs sowie der Landfrieden bestehen können.