Bischof Johann von Brunn schuldet Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg vnd zu Saunsheim) und seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren geborne von Abenberg) 3000 Gulden für Bürgschaften, Leistungen, Schäden an Pferden, Verpflegung und Leute. Dafür verpfändet er dem Herren von Schwarzenberg Schloss und Stadt Ebertshausen (Eberthausen) zusammen mit den Gerichten auf Wiederlösung. Außerdem verpfändet er ihm jährlich 100 Gulden auf die Leute und Güter zu Heustreu (Heutrew). Ihm wird gestattet, 300 Gulden an Schloss und Stadt Ebertshausen zu verbauen. Dafür soll er dem Hochstift das Öffnungsrecht gewähren.
Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.