Graf Gottfried von Löwenstein (Lebenstain) schließt im Beisein seiner Brüder, dem Domherrn Albrecht (Albrechten) und dem Mönch Albrecht (Albrechter) folgenden Vertrag mit Bischof Berthold von Sternberg: Im Falle seines kinderlosen Todes sollen Burg und Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) für immer an das Hochstift Würzburg übergehen. Seine Brüder sind durch Geld zu entschädigen.
Abt Rudolf von Heilsbronn (Hailsbrun) gibt dem Würzburger Bischof Berthold von Sternberg 300 Pfund Heller. Im Gegenzug überlässt der Bischof dem Kloster die Rechte des Hochstifts am Hof des Klosters in Randersacker (zum Felthor genennet). Diese Recht umfassen u.a die Abgaben- und Obrigkeitsrechte. Der Vorgang wird durch Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt. Die 300 Pfund Heller verwendet Berthold von Sternberg zum Kauf der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain).
Heidacher, Alfred: Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte des Klosters Heilsbronn bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Gründung, Gründer, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Bonn 1955.
Lorenz Fries gibt an, keine Dokumente finden zu können, welche den Besitz an der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) bestätigen. Daher vermutet er, dass diese niemals an Bischof Berthold von Sternberg und das Hochstift Würzburg übergeben worden und Graf Gottfried von Löwenstein nicht kinderlos gestorben sei. Als möglichen Erben zieht er einen Georg von Löwenstein in Betracht, der 1443 als Pfleger von Bamberg die Erbeinigung zwischen beiden Bistümern vermittelt.