Es wird angegeben, wo die Verbindungen der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zu Bischof und Hochstift Würzburg, die Gerechtigkeiten eines Abts des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) und Aufzeichnungen über die Vogtei und ihre fünf Güter, die das Hochstift Würzburg vor dem Kloster besitzt, niedergeschrieben sind.
König Heinrich bestätigt Bischof Heinrich von Würzburg die Vogtei des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach).
Johann Jörg von Thüngen zu Holrich (Hans Jorg von Thungen zu Holrich) verkauft Bischof Konrad von Bibra die Vogtei, Obrigkeit und Gerechtigkeit, sowie alles im Besitz der von Thüngen in den Dörfern Schraudenbach (Schrautenbach) und Stettbach (Stetbach an Sehestat) für 1.100 Gulden. Hinzu kommen 33 Gulden und ein Pfund 5,5 Pfennige der jährlichen Gült, sodass die Kaufsumme 830 Gulden und 35 Gulden beträgt. Des Weiteren wird verkauft: Der Anteil der von Thüngen am großen und kleinen Zehnt auf Wein und Getreide zu Gettenbach (Getbach) und was den Thüngen dort sonst vom Hochstift zu Lehen gegeben worden war, etwa den Zehnt von zehn Morgen Weingarten in Büchold (Buchhilt) und weitere Gülten von Schraudenbach und Stettbach für insgesamt 3.250 Gulden, drei Pfund und 16 Pfennige.
Etliche Tage vor diesem Verkauf nimmt Johann Jörg von Thüngen (Hans Jörg von Thungen) die Erbhuldigung von den Untersassen in Schraudenbach (Schrauttenbach) und Stettbach (Stettbach) aufgrund seiner geerbten Vogtei entgegen.