Großlangheim wird erstmals urkundlich erwähnt. In der Gründungsurkunde des Klosters Megingaudshausen wird der Ort "Lancheim" genannt. Jesko Graf zu Dohna schreibt in seinem Beitrag über Großlangheim, dass diese Bezeichnung weder Klein- noch Großlangheim zugeordnet werden kann.
Die Gründungsurkunde des Benediktinerklosters Megingaudshausen nennt unter anderem "Biberoth" als Gründungsausstattung. Dies stellt die erste urkundliche Erwähnung von Markt Bibart dar. Der Ortsname wird als 'Biberöde', d.h. öde Gegend, in der Biber leben, gedeutet.
Graf Megingaud und seine Gemahlin Ima gründen das Kloster Megingaudhausen und schenken ihm unter anderem Güter in Kleinlangheim. Obwohl hier nicht eindeutig klar ist ob Klein- oder Großlangheim gemeint ist, wird es als die urkundliche Erstnennung Kleinlangheims angesehen.
Oberzenn wird erstmals in einem Verzeichnis der im Rangau gelegenen Güter des Klosters Lorsch unter dem Namen "Cenne" genannt.
Marktbergel wird in einem Diplom "bargilli" genannt (= Ort der Bargilden). Die Bezeichnung "Bargilden" bedeutet "die Königsfreien des fränkischen Staates" und dient als Beleg für die merowingisch-karolingische Staatsorganisation.
In einer Schenkungsurkunde an das Kloster Fulda wird Gemünda erstmals erwähnt.
Marktsteinach wird urkundlich erwähnt.
Remlingen wird erstmals urkundlich erwähnt. Kaiser Ludwig I. der Fromme bestätigt den Gütertausch zwischen dem Abt Raban von Fulda und dem Gaugrafen Boppo. Demnach erhält der Graf elf Huben nebst den darauf sitzenden Leibeigenen in der Villikation Remlingen gegen Forstbesitz im Spessart.
Kinding wird erstmals urkundlich erwähnt.
Das Roßtaler Burgkastell wird zweimal verstärkt und bildet eine Stadtburg der Ottonenzeit. Roßtal dient als Gerichtsort, Marktstätte, Stapelplatz für Vorräte, Verteidigungsbollwerk und Fluchtburg für die Bevölkerung des Umlandes.