Die Gaugrafen von Hohenlohe haben Besitzungen in "Gaulichesheim" (= Gelchsheim).
Die Bischöfe von Eichstätt zählen zu den bedeutendsten Grundherren in Arberg. Soweit nachvollziehbar, gehört Arberg im Zeitraum des gesamten Hochmittelalters zum Territorium der Fürstbischöfe (bis 1802).
Die Besitzverhältnisse in Schondra haben sich folgendermaßen gefestigt: Zwei Freihöfe, die Schildecker Höfe, die Thulbaer Höfe und die Würzburger Höfe.
Wachenroth ist im Besitz des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt.
Kaiser Otto III. (HRR) schenkt mit dem strittigen Forstbezirk Burgbernheim-Leutershausen Teile der Marktgemeinde Colmberg an den Würzburger Bischof Heinrich I.
Heroldsberg ist mitsamt dem Gebiet zwischen Schwabach und Regnitz "unmittelbares Reichsgut", d. h. es ist Eigentum des Reiches und wird durch kaiserliche Ministeriale verwaltet.
Burgsinn wird erstmals urkundlich erwähnt. Der Würzburger Bischof Heinrich tauscht seinen Besitz in Burgsinn gegen ein Landgut in Thüringen. Der Tausch wird durch Kaiser Otto III. (HRR) zu Rom urkundlich bewilligt.
König Heinrich II. (ab 1014 Kaiser HRR) schenkt dem Würzburger Stift Haug die Abtei Forchheim sowie die dazugehörigen Orte Erlangen und Eggolsheim.
König Heinrich II. (ab 1014 Kaiser HRR) übergibt sein Eigengut Eggolsheim als Gründungsausstattung an das Bistum Bamberg.
König Heinrich II. (ab 1014 Kaiser HRR) schenkt der Kirche zu "Barigen" (Benediktinerinnenkloster Bergen bei Neuburg) zu seinem und seiner Gemahlin Kunigundes Seelenheil ein Gut, genannt "Tollunstein". Das Gut liegt im Sualafeldgau in der Grafschaft des Grafen Werinhar und hat vorher dem Grafen Ernst gehört. Bei diesem Gut handelt es sich um den an der alten Römerstraße am Altmühl-Übergang gelegenen fränkischen Königshof, heute der Meierhof von Dollnstein.