Als Dank für den Abschluss des Fürther Rezesses erhält Freiherr von Seckendorff-Aberdar von beiden Häusern von Brandenburg die Hochgerichtsbarkeit über beide Rittergüter Obernzenn und deren sämtliche Hintersassen, zugleich mit einem Hoch- und Niederjagdbezirk.
Dachsbach erhält das Viehmarktprivileg von Markgraf Christian Friedrich Carl Alexander von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth,
Helmstadt erhält das Marktrecht. Die drei Markttage finden am Faschingsmontag, Pfingstmontag und am St. Bartholomäustag statt.
Dachsbach erhält ein neues Viehmarktprivileg, das dem Ort erlaubt, jeden Monat einen Viehmarkt abzuhalten.
Zwischen Aufkirchen und Gerolfingen wird eine Verordnung über die Hut- und Weideabteilung aufgestellt. Es werden vier neue Siebener erwähnt und in Aufkirchen wird ein neues Siebnergericht aufgestellt.
Markt Erlbach werden Stadtrechte zugeschrieben. Die Märkte Bergel und Burgbernheim sollen Städten rechtlich gleich gestellt gewesen sein.