Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) überschreibt Veste und Amt Wachenroth an den Domherrn Johann von Seckendorff, genannt Hörauf. Der Domherr hat zugleich die Pfarrei inne und wird 1406 urkundlich als Amtmann und Pfarrer zu Wachenroth erwähnt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg und seine Söhne Johann und Friedrich, Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach, sichern Wöhrd urkundlich ein Gotteshaus zu, um Wöhrd allmählich auch kirchlich von Nürnberg unabhängig zu machen. Sie stiften in Wöhrd eine Kapelle und eine Kaplanswohnung. Der Pfarrer von St. Sebald sowie der Bischof von Bamberg stellen sich zuerst dagegen, erreichen jedoch nicht den Abbruch des Neubaus.
Eberhardt von Streitberg der Ältere hat das Patronatsrecht von Heiligenstadt zu Lehen.
In einer Urkunde, in der der Würzburger Bischof Gerhard (von Schwarzburg) die Stiftung einer Ausstattung für einen besonderen Geistlichen auf der Schlosskapelle St. Nikolaus (der erste Vorläufer der heutigen Pfarrkirche) bestätigt, wird erstmals die Mühle in Büchold erwähnt. Die Stiftung erfolgt durch Wilhelm I. und Hilprant I. von Thüngen.
Die Pfarrei zu Großlangheim wird erstmals im Lehenbuch des Grafen Leonhard zu Castell mit einer Frühmesse und einer Mittelmesse erwähnt.
Die Kirche in Dietenhofen wird erstmals erwähnt.
In Kirchenstiftsrechnungen wird erstmals ein Schulmeister als Assistent des Pfarrers in Heiligenstadt genannt.
In Wendelstein wird eine mechanische Uhr mit Stundenzeiger in den Kirchturm eingebaut.
Folgende Filialorte gehören zur Pfarrei Prölsdorf: Spielhof (seit dem 15.Jahrhundert), Schindelsee (um 1695), Kehlingsdorf (1714), Fürnbach (1721).
Im Salbuch dieses Jahres wird ein Ehaftgericht des Klosters erwähnt: ein gemeinsames, offenes Gericht, das unter Vorsitz des Abtes einmal jährlich zusammentritt und dem zwölf Bürger als Geschworene angehören. Als äußeres Zeichen und natürlich auch zur Verwendung ist am Marktplatz in Heidenheim vor dem Kloster der Stock angebracht, mit dem leichtere Vergehen geahndet werden können.