Der Blutbann in Eschenau wird vom Kaiser verliehen, was nachweislich erstmals 1442 geschah (an Niklas Muffel) und letztmals 1794 an König Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Nur einmal, 1430, verleiht der Lehensherr König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) den Blutbann, aber wahrscheinlich zu Unrecht.
In der zweiten Gerichtsordnung für Kleinlangheim werden der herrschaftliche Schultheiß und zwölf Schöffen, die aus den Reihen der Einwohner gewählt werden, genannt.
Kotzau ist Sitz einer Freiung und eines Hochgerichts, was 1444 in der ersten bekannten Nennung von König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt wird. Die Freiung (Asyl), die sich von der Saale bis nach Schwesnitz erstreckt, wird vermutlich 1799 aufgehoben.
Die Zent Frammersbach erhält eine Verfassung, die neben gerichtlichen Angelegenheiten auch Maße und Gewichte oder das Geleitrecht in den Zuständigkeitsbereich des Zentgrafen legt.
Kaiser Friedrich III. (HRR) belehnt Engelhart, Hans und Heinrich von Absberg mit dem Schloss Absberg sowie mit dem Markt und dem Halsgericht zu Absberg.
Der Vogteiherr Fuchs kann in seinem Niedergerichtssprengel Hausgerichte bilden, so auch in Burgpreppach.
Die Grafen von Henneberg und die Ritter von Schaumburg teilen sich den Besitz der Zent Marktsteinach.
Die Kompetenz des Richters (bzw. Vohburger Pflegers) wird unter anderem eingeschränkt durch die niedergerichtlichen Befugnisse des Marktes Gaimersheim.
In Frickenhausen wird das Feldgeschworenengericht ins Leben gerufen.
Der Markgraf Albrecht I. von Ansbach und Kulmbach verleiht dem Bürgermeister und Rat von Plech sowie 21 weiteren Personen auf ewige Zeiten das Recht zum Betreiben von Eisenbergwerken im Bezirk des Plecher Gerichtes.