Freiherr Heinrich Hermann von Burgmilchling und Wilhermsdorf bekommt die Fraisch, die hohe Gerichtsbarkeit, als ansbachisches Lehen zugesprochen.
Wilhermsdorf ist Sitz einer Herrschaft mit eigener Hochgerichtsbarkeit und genießt somit, historisch gesehen, eine Sonderrolle im Gebiet des heutigen Landeskreises Fürth.
Nach vielen Streitigkeiten um die Zent Remlingen mit den Dörfern Marktheidenfeld, Tiefenthal, Erlenbach, Billingshausen, Helmstadt, Üttingen, Ober- und Unteraltertheim, halb Lengfurt und 40 Morgen Äcker bei Homburg und andere wird diese schließlich nach dem Tod der letzten Erbtochter des Grafen Stolberg (Schwiegervater des Wertheimer Grafen Michael III.) als erledigtes Lehen vom Hochstift Würzburg eingezogen.
Im gleichen Jahr wie die Zent Remlingen fällt auch das Amt Remlingen, dem Helmstadt angehört, dem Hochstift Würzburg anheim. Dieses Amt, das im Wesentlichen für die Dorf- und Grundherrschaft und die niedere Gerichtsbarkeit (Vogtei) zuständig war, muss wohl zwischen 1409 und 1424 gegründet worden sein, da um 1409 noch der Amtmann von Wertheim zuständig war und erst 1424 von einem Remlinger Amtmann berichtet wird.
Als das Amt Remlingen nach dem Tod der letzten stolbergschen Tochter Elisabeth, Verwitwete von Kirchingen, an das Hochstift Würzburg kommt, wird die Gegenreformation auch in Helmstadt, das zum Amt Remlingen gehört, durchgeführt.
Eine Huldigung an den Vogteiherrn Haller von Hallerstein zu Kalchreuth und Helmstadt wird ausgesprochen.
Die sogenannten Hexenprozesse fordern in Wiesentheid zahlreiche Todesopfer.
Erst nach langen Streitigkeiten und Verhandlungen werden Ernst Haller und seine noch lebenden Söhne nach 40-jähriger Wartezeit vom Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) mit Helmstadt belehnt, wodurch Helmstadt aus dem Verband des Amtes Remlingen ausscheidet und ein eigenes Vogteiamt bildet. Ernst Haller von Hallerstein hatte sich seit 1574 vergeblich bemüht, das Dorf Helmstadt als Afterlehen zu erhalten.
Im Zuge der Hexenverfolgung werden zwei Frauen aus Randersacker enthauptet und verbrannt, weil sie des Mordes an der vierjährigen Maria Markard für schuldig befunden werden.
Der Prozess über das Halsgericht in Aufkirchen kommt zu einer Entscheidung - gegen Öttingen und für Brandenburg.