Die Zent Burghaslach wird im Lehenbuch des Würzburger Bischofs Gottfried III. (von Hohenlohe) das erste Mal urkundlich erwähnt. Laut dieser Urkunde befindet sich Burghaslach im direkten Besitz der von Vestenberg.
Bischof Otto von Würzburg entscheidet einen Streit zwischen den Brüdern Gerlach, Albrecht und Gottfried von Hohenlohe auf der einen Seite und den Brüdern Johann und Albrecht von Vestenberg auf der anderen Seite über die Grenzen des zur Burg Hasslach gehörigen Wildbanns.
Die Pfarrei Burghaslach ist eine altcastellsche und nicht eine von Hohenlohe herrührende Patronatspfarrei. Sie wird, als sich die Grafen von Castell zum Protestantismus bekennen, ebenfalls reformiert.
Im Würzburger Zentgrafenbuch wird erstmals ein Zentgraf (Richter) namens Herrmann Wolf für Burghaslach urkundlich erwähnt.
In einem Vertrag einigen sich der Würzburger Bischof Lorenz (von Bibra) und das Stift Würzburg mit den Brüdern Anton, Matern und Albrecht von Vestenberg über die Grenzen des zur Burg Haslach gehörigen Wildbanns.
Die Grafen von Castell übergeben das Patronatsrecht über die Pfarrei Burghaslach an die von Vestenberg. Nach dem Aussterben der von Vestenberg im Jahr 1687 fällt das Patronat wieder an die von Castell zurück.
Pfarrer Johannes Weber aus Kleinlangheim bestätigt den Empfang der Pfarrei Burghaslach mit allen ihren Häusern und Gütern und verpflichtet sich, zwei Kapläne einzustellen.
Nachdem das Zentgericht Burghaslach während des Dreißigjährigen Krieges wegen der großen Bevölkerungsverluste ruht, nimmt es nun mit vorübergehend nur sechs Schöffen seine Tätigkeit wieder auf.
In der Zentbeschreibung Burghaslachs verzeichnet der Zentgraf Weitzen 80 Dörfer, Weiler und sonstige markante Punkte, die die Zent nach außen abgrenzen.
Der Zeitpunkt der Marktverleihung für Burghaslach ist unbekannt - es sollen aber fünf Märkte ausgerichtet werden.