Das Patronatsrecht steht dem Domkapitel zu Würzburg zu, die geistliche Jurisdiktion dem Bischof von Würzburg.
Die Pfarrkirche in Euerdorf wird erstmals urkundlich erwähnt.
Nach anfänglicher Uneinigkeit, welche Straftaten in Euerdorf an der Zent Aura-Trimberg verhandelt werden sollen, wird festgelegt, dass Euerdorf in allen Zentfällen nach Aura gehen müsse.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Für Euerdorf entsteht eine Weistumsurkunde. Im ersten Teil werden die Rechte der beiden Herren des Ortes, der Grafen von Henneberg und des Fürstbischofs von Würzburg, aufgezeichnet, im zweiten Teil stehen die Rechte und Pflichten der Dorfbewohner. Teil 1: Um die Rechte der Herren von Euerdorf zu wahren, findet alljährlich, am Tag nach St. Johannes, ein ordentliches Gericht statt. Außer dem Fronhof und dem Pfarrhof sind alle anderen Güter zu Euerdorf steuer- und abgabepflichtig. Muss ein Euerdorfer am Zentgericht in Aura Strafe zahlen, muss er dies in Euerdorf auch. Beide Herren dürfen Maß und Gewicht nachprüfen. Sie dürfen aber kein für Euerdorf gültiges Gesetz erlassen, ohne den anderen zu fragen. Kein Würzburger Untertan soll hennebergische Güter besitzen und umgekehrt. Deshalb soll der Schultheiß auch keine solchen Güter verleihen, sondern jeder soll es dem anderen selbst übergeben. Teil 2: An zwei Tagen im Jahr ist Freihandelstag, eine Art Markt, bei der vor allem fremde Kaufleute ihre Waren feilbieten können. Jeder darf in das Dorf ein- oder ausziehen, wie es ihm beliebt; wenn aber jemand nach Euerdorf zieht, hat er vier Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er würzburgischer oder hennebergischer Untertan werden will. Kein Euerdorfer soll sich bei einem Streit zwischen zwei Fremden einmischen. Gefischt werden darf zwei halbe Tage pro Woche. Ohne Schanklizenz darf kein Wein ausgeschenkt werden. Am Gerichtstag werden die zwei Vögte samt zwei ihrer Knechte, die zwei Schultheißen, die zwölf Schöffen und ein Gerichtsdiener von den Euerdorfern freigehalten."
Die beiden Dorfherrschaften in Euerdorf, der Bischof von Würzburg sowie die Grafen von Henneberg, die beide ihren eigenen Schultheißen im Dorf haben, streiten sich mit Hartnäckigkeit um den Vorrang beim Sendgericht.
Bischof Rudolf II. (von Scherenberg) von Würzburg löst eine Pfandschaft wieder ein, die Schloss und Amt Trimberg beinhaltet sowie unter anderem das ganze Dorf Euerdorf.
Der Mainzer Erzbischof Berthold (von Henneberg) stiftet einen Vertrag zwischen dem Stift Würzburg und dem Grafen Otto von Henneberg wegen der Dorf- und Zentgerichte zu Euerdorf und Aura.
Der Keller in Euerdorf hält ein Dorfgericht in Herrnsheim ab, das über Schmach, Schulden und Feldschäden im Amt Trimberg verhandelt.
Der Keller in Euerdorf hält dort ein Dorfgericht ab, das auch Schmach, Schulden und Feldschäden des Amtes Trimberg verhandelt.