Wachenroth scheint schon frühzeitig vom Bistum Bamberg erworben worden zu sein. Es gehört 1136 zur Grafschaft des Bamberger Hochstiftvogts Rapoto von Abenberg.
Das Patronatsrecht wird von Bamberg ausgeübt, obwohl die Pfarrei Wachenroth mit der Diözese Würzburg verbunden ist. Dieser merkwürdige Rechtszustand spiegelt sich auch darin, dass der Kirche zwei Teile des Zehnten von den bambergischen Neurodungen und die Hälfte des würzburgischen Altzehnts zustehen (Hohenlohisches Rechtsbuch 1348).
Der Bamberger Bischof Leopold II. (von Egloffstein) verleiht Burg und Amt Wachenroth als Leibgeding an Burckhart von Seckendorff. Ausgenommen bleiben der Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen.
Der Ort, von dem aus das Amt Wachenroth verwaltet wird, wird im "Rechtsbuch" des Bamberger Bischofs Friedrich I. (von Hohenlohe) "castrum" (= Burg), genannt.
Laut dem "Rechtsbuch" des Bamberger Bischofs Friedrich I. (von Hohenlohe) ist der Bischof der wichtigste Grundherr im Dorf Wachenroth.
Nach dem Tod Burckharts von Seckendorff werden Burg und Amt Wachenroth ohne Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen an dessen Sohn Ernst von Seckendorff vergeben.
Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) lässt eine Burgveste erbauen.
Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) überschreibt Veste und Amt Wachenroth an den Domherrn Johann von Seckendorff, genannt Hörauf. Der Domherr hat zugleich die Pfarrei inne und wird 1406 urkundlich als Amtmann und Pfarrer zu Wachenroth erwähnt.
Nach dem Tod Johanns von Seckendorff kommt das Amt Wachenroth wieder an das Hochstift Bamberg.
Wachenroth kommt in den Besitz der Gebrüder Cunz und Ulrich von Lauffenholz.