Das Gericht Wendelstein kommt zu drei Vierteln an das Nürnberger Heilig-Geist-Spital und zu einem Viertel an Markgraf Albrecht. Somit wird der Grund für eine bis 1808 dauernde Zusammenarbeit der beiden Gewalten in einem Gerichts-Kondominium gelegt, über dessen Ordnung man sich 1484 einigt.
Die Ausübung der Herrschaft in Wendelstein wird weder real noch ideell, sondern zeitlich aufgeteilt. Als örtlicher Vertreter der Landesherrschaft fungiert der Richter, der jeweils im Turnus auf ein Jahr von Brandenburg und auf drei Jahre von Nürnberg gesetzt wird.
Wendelstein wird in einer Urkunde noch als "Dorf" bezeichnet.
Die Wendelsteiner Kirche ist dem Dekanat Altdorf und seinem Pleban Johannes Graff in Mögeldorf unterstellt.
Noch vor der Reformation schließen sich die Wendelsteiner Messerer in einer geistlichen Bruderschaft zusammen, die sich dadurch von anderen unterscheidet, dass außer den Meistern auch die Gesellen Aufnahme finden. Die Ausübung des Handwerks ist seit 1480 in der später mehrfach erneuerten Messererordnung geregelt.
Aus diesem Jahr stammt die erste bekannte Handwerksordnung der Wendelsteiner Messerer.
Die Stadt Nürnberg errichtet an den Brücken zu Wendelstein, Röthenbach und Neuses Nürnberger Zollstätten.
Die Schwarzach bei Wendelstein wird als Energiequelle für Mahl-, Hammer- und Papierwerke genutzt.
Von Wendelstein gibt es zahlreiche Nennungen aus der Frühen Neuzeit. Diese lauten folgendermaßen: "schöner, voll erbauter Markt" (Nürnberger Ratsschreiber Müllner, 1618), "feiner Flecken" (Vetter, 1732), "schöner und wohlerbauter Markt" (Johann Balthasar Falckenstein, 1740 und 1756), "Markt oder Städtlein, schön und wohl erbaut" (Hönn, 1747), "feiner Marktflecken, welcher mit zweien Toren verschlossen wird" (Stieber, 1761).
Da Nürnberg und Ansbach fast zur gleichen Zeit und mit der gleichen Kirchenordnung die lutherische Reformation einführen, bleibt der Bevölkerung Wendelsteins eine konfessionelle Spaltung erspart. Die katholische Kirche kann erst wieder am Ausgang des 19. Jahrhunderts Fuß fassen.