Ipsheim geht nach der Abdankung des Markgrafen Carl Alexander in den Besitz Preußens über.
Der Markt Ipsheim gehört zum Markgraftum Brandenburg-Bayreuth. Das zuständige Hochgericht ist das Vogteiamt in Lenkersheim.
In Ipsheim sind vorhanden: Zwei Amtshäuser, eine Pfarrkirche, eine Friedhofskirche, ein Schulhaus, drei Gasthäuser und drei Mühlen.
Laut der Gemeinderechnung verteilen sich die Ipsheimer Anwesen auf die Herrschaften Hoheneck (= brandenburgisch-bayreuthisch) mit 13 bäuerlichen und 14 häckerlichen, acht pfarrlehnbare bäuerliche Anwesen, 17 Mayische Anwesen, 11 bäuerliche und fünf häckerliche hoheneckisch-seckendorffsche Anwesen, vier bäuerliche und 13 häckerliche Anwesen des Vogteiamtes Birkenfeld, vier bäuerliche und ein häckerliches Anwesen der Reichstadt Rothenburg, ein dem Kastenamt Kühlsheim lehnbares Anwesen und ein Pfarrlehen von Diespeck. Insgesamt gibt es also 92 Anwesen.
Das königlich-preußische Kammeramt Ipsheim wird gegründet.
Das Kammeramt Ipsheim wird errichtet, welches im Großen und Ganzen aus dem alten Oberamt Hoheneck besteht. Das Verwaltungspersonal setzt sich aus dem Kammeramtmann, dem Zweiten Kammeramtmann, zwei Kopisten, zwei Amtsdienern und dem Zollbereiter zusammen. Die Gerichtsbarkeit liegt beim Justizamt Kühlsheim.