Das Rittergut Marktschorgast fällt mit dem Tod des Carl Friedrich von Wallenrode an den Bischof von Bamberg Friedrich Karl (von Schönborn-Buchheim) als Lehen zurück.
Marktschorgast wird von der Bamberger Regierung als "Städtlein" bezeichnet.
Ludwigschorgast ist Sitz eines Halsgerichts und ist dem Bamberger Zentamt Marktschorgast zugeordnet. Die grundherrliche Verwaltung unterliegt dem Kastenamt in Stadtsteinach. Es gibt eine katholische Pfarrei (Landkapitel Stadtsteinach, Diözese Bamberg) so wie ein Wirtshaus mit Braurecht und eine Schule.
Der Bamberger Bischof Christoph Franz (von Buseck) verleiht Marktschorgast das Recht, jeden zweiten Mittwoch Viehmärkte abzuhalten.