König Wenzel von Böhmen, der Stadtherr von Mainbernheim, gebietet, den Ort mit Gräben und Mauern zu befestigen und verleiht ihm einen Wochenmarkt.
König Wenzel von Böhmen verleiht dem Ort ein notpeinliches Halsgericht.
Die umfangreiche Gerichtsordnung zeugt von der Freiheit, die der Stettiner Herzog seinen fränkischen Besitzungen lässt.
Am 30. November 1382 zieht der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Ebern zu Leistungen heran: er verträgt sich unter Zustimmung des Domkapitels mit den Bürgern Eberns dahingehend, dass sie zur Minderung seiner Verschuldung 9500 Pfund Heller Würzburger Währung beisteuern. 3000 Pfund sollten sie am 22. Februar 1383 in bar zahlen, 3000 Pfund sind zur Zinstilgung bestimmt. Die übrigen 3500 sollen sie in den nächsten fünf Jahren ab Martini 1383 an die Ritter Heinrich und Hans von Lichtenstein, bischöfliche Amtleute zu Seßlach, an Ritter Hans von Waldenfels, bischöflichen Amtsmann zu Ebern, und an den Sohn des verstorbenen Dietz Marschalk zahlen. Sollte Bischof Gerhard unterdessen die Forderungen der drei Adeligen ablösen können, so solle die Zahlung der Stadt Ebern an Bischof und Hochstift erfolgen. Dafür sollen die Bürger ab 11. November 1383 über fünf Jahre frei von jeder Steuer und Bede bleiben. Die gleiche Summe hatte die Stadt Seßlach aufzubringen.
Am 30.11.1382 verpflichten sich die Bürger zu Bischofsheim, dem Bischof bzw. dessen Gläubigern 1500 Pfund Heller zu zahlen, wofür dieser sie fünf Jahre lang von jeder Steuer und Bede auszunehmen verspricht.
Graf Berthold von Henneberg verzichtet auf Bitten des Burggrafen Friedrich von Nürnberg zeitweilig auf seine Rechte an Schmalkalden zu Gunsten des Landgrafen Hermann von Hessen.
Graf Heinrich von Henneberg versetzt seinen Anteil an Schloss und Stadt Schmalkalden an den Landgrafen Hermann von Hessen für 1200 Gulden wegen der Mitgabe für Margarethe, Tochter des Burggrafen Friedrichs zu Nürnberg.
Die Stadt kauft auch den Würzburger Teil der Pfandschaft zurück.
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, wird durch Steuern und Spenden finanziert. Die Freiheit ihrer Stadt ist den Bürgern also lieber als eine mildere Besteuerung.
Das Hochstift verkauft an Götz Irmut und Götz von Rettersbach eine Gült von 100 Gulden auf die Abgaben der Stadt und des Amtes Homburg für 1000 Gulden. Davon bezahlt Götz Irmut zwei Drittel und Götz von Rettersbach ein Drittel des Betrages. Auch sind die Käufer verpflichtet, sich um den Wald im Amt Homburg zu kümmern, jedoch dürfen sie weder das Holz abholzen lassen, noch verkaufen, außer es besteht ein Bedarf an Brennholz oder Bauholz an der Festung. Falls diese die Burg im Kriegsfall verlieren würden und das Hochstift sie nicht wiedergewinnen könne, so bekommen die Käufer ihr Kaufgeld zurück bezahlt. Das Hochstift behält sich den Wiederkauf vor.