König Wenzel von Böhmen, der Stadtherr von Mainbernheim, gebietet, den Ort mit Gräben und Mauern zu befestigen und verleiht ihm einen Wochenmarkt.
König Wenzel verpfändet Heidingsfeld an die Bischöfe von Würzburg, legt jedoch fest, dass es bei Nichtzahlung nicht an das Hochstift fallen kann und somit "nicht pfandbar" ist.
König Wenzel von Böhmen verleiht dem Ort ein notpeinliches Halsgericht.
Die umfangreiche Gerichtsordnung zeugt von der Freiheit, die der Stettiner Herzog seinen fränkischen Besitzungen lässt.
Das Hochstift Würzburg verkauft an die Brüder und Grafen Reinhart und Hans Vogt von Rieneck das Amt samt Burg und Stadt Gemünden für 3355 1/2 Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Graf Berthold von Henneberg verzichtet auf Bitten des Burggrafen Friedrich von Nürnberg zeitweilig auf seine Rechte an Schmalkalden zu Gunsten des Landgrafen Hermann von Hessen.
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, wird durch Steuern und Spenden finanziert. Die Freiheit ihrer Stadt ist den Bürgern also lieber als eine mildere Besteuerung.
Das Hochstift verkauft an Götz Irmut und Götz von Rettersbach eine Gült von 100 Gulden auf die Abgaben der Stadt und des Amtes Homburg für 1000 Gulden. Davon bezahlt Götz Irmut zwei Drittel und Götz von Rettersbach ein Drittel des Betrages. Auch sind die Käufer verpflichtet, sich um den Wald im Amt Homburg zu kümmern, jedoch dürfen sie weder das Holz abholzen lassen, noch verkaufen, außer es besteht ein Bedarf an Brennholz oder Bauholz an der Festung. Falls diese die Burg im Kriegsfall verlieren würden und das Hochstift sie nicht wiedergewinnen könne, so bekommen die Käufer ihr Kaufgeld zurück bezahlt. Das Hochstift behält sich den Wiederkauf vor.
König Wenzel erstellt für den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg einen Lehensbrief über die Vogtei zu Eibelstadt.
Im Ehevertrag zwischen dem Landgrafen Herman von Hessen und Margaretha, der Tochter des Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg wird ein Brautgeld von 12000 Gulden verabredet, das der Burggraf je zur Hälfte in den folgenden zwei Jahren zahlen soll. Als Sicherheit wird dem Landgrafen die Hälfte der Stadt Schmalkalden, der Teil des Grafen von Henneberg, verpfändet.