Swantibor I., Herzog von Stettin, übergibt dem Augustinerkloster Weinberge gegen eine Totengedenkmesse für die verstorbene Herzogin Anna vierteljährlich Donnerstagabend und Freitagmorgen.
Die Burggrafen von Nürnberg einigen sich mit der Reichsstadt Nürnberg unter anderem wegen der Streitigkeiten um einen Turm auf der Burg, der Stadtmauer, dem Gericht und dem Schultheißenamt.
Die Stadt Hammelburg huldigt dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg als derzeitigem Verweser des Stifts Fulda.
Erst als die Herren von Hilpoltstein im Mannesstamm bereits ausgestorben waren, wird "Hilpoltzstain burg vnd stat" erwähnt, nach dem Namen Hilpolt, der vom Ende des 13. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts als Leitname in der Familie auftritt.
Im Jahre 1392 verlieh Herzog Stephan III. von Bayern der Stadt Hilpoltstein und ihren Bürgern neben anderen Freiheiten vor allem das Recht, von einem eigenen Stadtgericht gerichtet zu werden mit der Bemerkung, dass nur mit Zustimmung des Rats der Bürger von der Herrschaft ein Richter gesetzt werden dürfe.
Das Stift Fulda hat die Lehenschaft der Stadt Weikersheim dem Hochstift Würzburg verkauft.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg kommt mit der Stadt Gerolzhofen dahin überein, dass ihm dieselben Schloss und Amt Gerolzhofen von Ritter Lemplein Lamprecht um 8000 Pfund Heller wieder einlösen, dagegen aber ein Jahr lang von jeder Steuer und Bede befreit sein sollen.
Graf Friedrich von Henneberg öffnet Hartenberg und Römhild für den Bischof von Würzburg.
1392, 1393 und 1395 hatte der (würzburgische) Rothenfelser Amtmann Götz Voit von Rieneck Teile von Schloss, Stadt und Amt Rothenfels vom Hochstift als Pfand erhalten, musste aber 1398 auf Anweisung des Bischofs von Würzburg den halben Teil des Schlosses den beiden Rienecker Grafen Ludwig VI. und Thomas überlassen.
1392 wird erstmals ein von der Bürgerschaft gewälter Stadtrichter genannt, während sein Vorgänger noch burggräflicher Ministeriale war.