Zur Erbteilung der markgräflichen Lande ist Prichsenstadt wieder Amt im Oberland.
1437 erhält zwar der Bischof das Recht der unbeschränkten Ausübung seiner Herrschaft über die Stadt Bamberg sowie über die Immunitäten und deren finanzielle Leistungen; dennoch können die Immunitäten ihre Gerichte und einige daraus resultierende Rechte noch jahrhundertelang aufrechterhalten.
Der Würzburger Bischof verschreibt laut Lorenz Fries dem Nürnberger Bürger Hans Rieter, dessen Bruder sowie deren Erben seine Rechte und Besitzungen in Burgbernheim.
Nach der Erhöhung der Verpfändungssumme auf 6800 Gulden im Jahr 1437 wird das verpfändete Ebenhausen laut Lorenz Fries bis 1470 zwischen den Nachkommen Erkingers von Schwarzberg aufgeteilt.
Als die jährlichen 200 Gulden Leibgeding, die 1436 Graf Albrecht von Wertheim erhielt, wieder frei wurden, verschreibt der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries jährlich 200 Gulden an Balthasar von Wertheim für eine Summe von 3000 Gulden.
Aus mangelnder Beschickung der aus dem 13. Jahrhundert stammenden vier Jahrmärkte gewährt der Würzburger Bischof, die Zahl der Jahrmärkte auf drei zu reduzieren.
Das Erzstift Mainz verpfändet Wörth an die Freiherren von Hoheneck.
Bischof Johann von Würzburg verpfändete Burg und Behausung, Kellerei und Bauhof zu Hassfurt an Karl Truchsess zum Rotenstein. Dieser erhielt das Recht, die früher an Ritter Eberhard von Schaumberg für 2000 fl. versetzte Vogtei und den Zehnt zu Hassfurt, den an Albrecht Truchsess zu Wetzhausen für 1600 fl. versetzten Zoll und den Hans Tintner für 600 fl. versetzten Teil des Ungelds wieder einzulösen.
Kurfürst Friedrich von Brandenburg bestätigte ausdrücklich die älteren Privilegien und Rechte und nannte einen achttägigen Jahrmarkt (vom Sonntag Reminiscere bis Sonntag Oculi) und einen wöchentlichen Rossmarkt an den Montagen.
Laut Lorenz Fries werden der Stadt Gemünden von Würzburgs Bischof Johann von Brun drei Jahrmärkte und ein Wochenmarkt am Donnerstag verliehen.