Teilung des Marktes und Zentgerichts Themar zwischen der Hartenberger und der Schleusinger Linie der Henneberger.
Der Ort fällt an die Herren von Bickenbach.
Der Ort kommt in den Besitz der Wittelsbacher.
Der Würzburger Bischof erhält von einer Bürgerin Abgaben in Heidingsfeld.
Poppo von Dürn verpfändet dem Würzburger Bischof Berthold II. von Sternberg Burg und Dorf Walldürn (Durn) mit näher beschriebenem Zubehör, die ihm von seinem Onkel verpfändet worden waren und die von der Würzburger Kirche lehnsabhängig sind, für 700 Pfund Heller auf Wiederkauf. Der Bischof kann für Baumaßnahmen an der Burg bis zu 30 Pfund Heller aufwenden, die ihm mit der Hauptsumme erstattet werden.
Der Eichstätter Bischof Hildebrand von Möhren errichtet ein Chorherrenstift.
Der Kanoniker Werner von Tannenberg verkauft Abgaben in Eibelstadt an das Domkapitel Würzburg.
Das Stadtgericht oder der Schultheiß in Meiningen wird erwähnt.
Die Grafen von Rieneck müssen die von den Herren von Grumbach geerbte Zent vom Hochstift Würzburg zu Lehen nehmen.
König Rudolf schlichtet einen Streit zwischen dem Abt von Ebrach und Ramungus de Camerstein über die Vogtei und andere Besitzrechte in Schwabach.