Der neue Bischof Andreas von Gundelfingen wird in alle Rechte eingesetzt, die sein Vorgänger auch hat und zerstört so die Hoffnung der Bürger auf mehr Freiheiten durch die Unterstützung des Königs.
König Albrecht I. verleiht der Stadt Wertheim alle Freiheiten, die auch die Reichsstadt Frankfurt besitzt.
Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen gesteht dem Rat die Rechte von 1291 zu, wahrt aber durch den Stadtrichter (Vicedom, Stadtpropst) seine Rechte.
Die "Philippinische Handveste" stellt nach dem Aussterben der Hochstiftsvögte das Rechtsverhältnis zwischen Bischof und Stadt auf eine neue Grundlage. Dabei verzichtet der Bischof auf alle bisher den Hirschbergern zustehenden Abgaben mit Ausnahme der Zölle und Judenschutzgelder. Die Bürger verpflichten sich zur Zahlung einer jährlichen Stadtsteuer, die nach dem Tag der Zahlung "Gallussteuer" genannt wird.
König Albrecht I. verleiht für das Schloss und die Stadt Wasungen die Rechte, Gerichte und Freiheiten, welche die Stadt Schweinfurt genießt.
In einem gefälschten Notariatsbuch des 17. Jahrhunderts findet sich eine Abschrift zu einer Urkunde Bischof Gottfrieds III. von Würzburg, der darin dem Markt Burgbernheim das Marktrecht erteilt. Demnach dürfen sechs Jahrmärkte, nämlich am Sonntag Reminiscere, am St. Georgstag, am St. Vitustag, an St. Maria und Liebfrauentag, am St. Michaelstag und am 2. November abgehalten werden.
Erste überlieferte Verwendung des Stadtsiegels, ein einköpfiger und schlanker Reichsadler.
König Heinrich VII. gibt auf Bitten des Eichstätter Bischofs Philipp von Rathsamhausen den Städten Eichstätt und Berching Freiheit von fremden Gerichten auf Widerruf.
Mit der Abtretung an den Bischof von Eichstätt wird Ornbau das Stadtrecht verliehen.
Die Stadt erwirkt durch ein Privileg von Heinrich VII., dass der Stadtschultheiß nur noch nach Weisung der Schöffen Recht sprechen darf. Da die Schöffen fast nur aus Ratsmitgliedern bestehen, werden somit die Befugnisse des Schultheißen weitgehend an den Rat gezogen.