König Heinrich II. schenkt (Kreuz-)Wertheim dem Bistum Würzburg und verleiht das Marktrecht.
Obwohl König Heinrich IV. dem bambergischen Fürth das 1050 zugunsten Nürnbergs entzogene Marktrecht zurückgibt, behält Nürnberg sein Marktrecht.
König Heinrich IV. stellt dem Domkapitel zu Bamberg den von seinem Vater, Kaiser Heinrich III., nach Nürnberg verlegten Markt zu Fürth mit Zoll und Münze zurück und verleiht für den Marktort Immunität.
Roth besitzt das Stapelrecht für Salz, muss aber eine Salzzahlung nach Bamberg leisten.
Schon in der kaiserlichen Schenkung erhält der Ort das Bergregal.
Lothar III. verleiht den Kanonikern von St. Georg in Bamberg den zu Staffelstein aufgerichteten Markt mit allen Erträgnissen und gewährt den ihn besuchenden Kaufleuten Marktfrieden.
Nürnberg ist der Mittelpunkt einer Stadtrechtsfamilie. Die Nürnberger Freiheiten bzw. das Appelationsrecht oder die Rechtsgutachter ("Heischurteile") werden für folgende Städte übertragen: In Amberg und den Tochterstädten wahrscheinlich 1163, in Lenkersheim 1200, in Weißenburg 1288, in Neumarkt/Oberpfalz und den Tochterstädten 1301 und in Prag 1258/59 sowie 1315 bis 1387. Auch in den Städten Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Bayreuth, Kulmbach, Eger und Wunsiedel mit den Tochterstädten sowie in Hof und anderen landes- und grundherrlichen Städten werden diese Freiheiten bzw. Rechte übertragen. Der Zeitpunkt dafür ist jedoch nicht genau datierbar.
Meiningen soll ein Stadtgericht erhalten haben.
Die "cives urbis nostris" sind dem Bischof rechtlich unterstellt.
König Konrad III. bestätigt einen Gütertausch zwischen dem Domkapitel von Würzburg und dem Kloster Ebrach, desgleichen den Verzicht des Würzburger Vogtes Graf Poppo von Henneberg auf die Vogtei über die an Ebrach gekommenen Güter und verfügt, dass die Ebracher für diese im Notfall einen Vogt bestimmen können und ohne ihren Willen der Bischof die Vogtei nicht als Lehen ausgeben darf.