Im 13. Jahrhundert entsteht die Stadt und bekommt Rechte verliehen.
Das Amt des Vogts ("voyt") war auf den Vorsitz im Stadtgericht beschränkt.
Miltenberg besitzt das Stadt-, Markt- und Stapelrecht.
In Nürnberg ist ein Stadtrecht vorhanden.
Weißenburg hat ein eigenes Stadtrecht.
Nürnberg ist Mittelpunkt der Reichsgutverwaltung, an deren Spitze ein "Reichsbutigler" mit richterlicher Funktion steht.
Arzberg bildet zusammen mit Hohenberg innerhalb des Sechsämterlandes eine eigene Hauptmannschaft des Landes "ob dem Gebirge" der Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Schmalkalden hat noch nicht den Übergang zur Stadt geschafft.
Zwölf Ministeriale erscheinen als Vertreter der Gesamtheit der Bürger.