Röttingen wird als "civitas" benannt.
Das Stadtrecht wird erwähnt.
Das Stadtgericht oder der Schultheiß in Meiningen wird erwähnt.
Pegnitz hat als Markt das Recht zur Befestigung.
Es gibt in Rothenburg o. d. Tauber zunächst ein rein patrizisches Zwölferkollegium, die sogenannten "consules in rotenburg ceterique cives ibidem".
König Rudolf von Habsburg gibt wohl die Erlaubnis, ein Siegel zu führen
Am Anfang der städtischen Entwicklung zum Rat nimmt die "universitas civium" die Selbstverwaltung wahr.
Es werden "Schultheiß, Schöffen und der Rat" erwähnt.
Die Grafen von Hirschberg müssen in einem Vertrag zwölf gewählten Geschworenen die freiwillige und strittige Gerichtsbarkeit einräumen. Dieses Gremium bildet die Vorstufe zum Rat.
Graf Gebhard von Hirschberg verleiht den Bürgern von Eichstätt das Recht, die Gerichtsbarkeit über die Stadt selbst ausüben zu dürfen. Sie erhalten die volle Freiheit auf Eheschließung und der Graf sichert ihnen zu, keine ungerechten Steuern zu erheben.