Eibelstadt hat ein Stadtgericht, das 14-tägig zusammentritt und einen inneren und einen äußeren Rat, die von zwei Bürgermeistern geleitet werden. Andere "Amtepersonen" sind: Stadtschreiber, Gotteshauspfleger, Stadtbaumeister, vier Viertelmeister und ein Stadthauptmann.
Im Stadtbuch ist festgehalten, dass die spätmittelalterliche Stadtverwaltung aus Bürgermeister, Rat und offenbar einem bischöflichen Pfleger als Vertreter des Landesherren besteht.
Durch die Aufnahme der "Ratsfreunde vom Handwerk" wird das Patriziat in ihrer Vormachtstellung bekräftigt, da die acht Handwerker gegen die übrigen 32 Ratsherren machtlos sind.
Das erste Salbuch wird angelegt.
Der Stadtrat und und die Stadtgemeinde treten in Erscheinung.
Der Rat beschließt, einen Stadtturm zu bauen.
Naila wird als Markt mit Bürgermeister und Rat genannt. Es gibt also schon eine städtische Verfassung.
Die alte patrizische Stadtverfassung wird wieder hergestellt.
Die Rechte des Hochstifts Würzburg in Stadtschwarzach werden festgehalten.
Vier Bürgermeister wechseln sich in der Leitung der Geschäfte vierteljährlich ab (Quartember).