Hammelburg bekommt das Siegelrecht und das Recht auf einen Magistrat durch den Fuldaer Abt Konrad verliehen.
In der Rothenburger Chronik sind Ratslisten überliefert.
Kaiser Friedrich II. verbietet den Bischofsstädten die Selbstverwaltung und die Organisation von Handwerkerzünften.
Der Rat entsteht vermutlich aus dem Schöffenkollegium des staufischen Schultheißengerichts und vielleicht auch aus dem Schöffenkollegium des Landgerichts.
Der Amtmann tritt erstmals an der Spitze des Bürgerausschusses in Erscheinung.
Obwohl Kaiser Friedrich II. den Bischofsstädten die Selbstverwaltung durch die Bürger und die Organisation von Handwerkerzünften verboten hat, bleibt Würzburg kaisertreu, als Bischof Hermann I. von Lobdeburg in das päpstliche Lager wechselt.
Erste Auseinandersetzung zwischen Bischof Herman I. von Lobdeburg und der Stadtgemeide, als diese nicht bereit ist, den Frontenwechsel des Bischofs von Kaiser Friedrich II. zu Papst Innozenz IV. mit zu vollziehen.
Das Rats- und Gerichtshaus wird als schmales zweistöckiges Saalgebäude an der Tuchgasse errichtet (und 1567 wieder abgebrochen).
Die politische Führung liegt in den Händen der "cives Herbipolenses et pociores", also den Familien der Ministerialität, der Kaufmannschaft und der Münzerschaft, die aus ihren Reihen die Ratsherrenstellen besetzen.
Trotz des Interregnums kann der Rat eine Ratsverfassung einführen.