In einer Urkunde wird der Rat durch die Formulierung "scultetus, consules et universitas civium Nurembergensium" als Organ der Gesamtheit aller Bürger genannt. Zudem ist zum ersten Mal das bis 1806 gebräuchliche Stadtsiegel mit dem Königskopfadler zu sehen.
Es werden "scultetus, scabini et universitas civium" erwähnt.
Es werden "sculetus, consules, scabini et communitas civium" erwähnt.
Im Friedensschluss zwischen Bürgern und Bischof muss die "universitas civium Herbipolensium" versprechen, die Rechte von Bischof und Klerus, Adel und Ministerialen zu achten, ihren Rat der 24 nicht ohne bischöfliche Zustimmung zu wählen und keine Neubürger ohne bischöfliche Zustimmung aufzunehmen.
Ein selbstständiger Rat ist bezeugt, der Schultheiß steht dem Schöffenkolleg vor.
Unter Vermittlung des Dominikanergelehrten Albertus Magnus kommt es zu einem neuen Vertrag zwischen Bürgerschaft und Bischof, der die Bestimmungen von 1261 noch ungünstiger fasste: Rat und Bürgermeister sind vom Willen Bischof Irings abhängig, sie müssen dem Bischof das Siegel und die Schlüssel der Stadt ausliefern, 2000 Mark Silber an den Bischof und 200 an "seinen" Rat entrichten und dem Bischof das Ungeld über acht Jahre überlassen.
Zur Vertretung der Bürgerschaft gibt es einen inneren Rat (zwölf Mitglieder) und seit 1360 zusätzlich einen äußeren Rat (24 Mitglieder). Beide werden vom Bischof eingesetzt und jährlich erneuert.
Für die beiden Stadtherren (den Erzbischof von Mainz und den Abt des Klosters) waren zwei Schultheißen zuständig.
In einer Urkunde werden zwei Bürgermeister und elf Ratsmitglieder erwähnt, ein Bügermeister war also auch Ratsmitglied.
Es zeigt sich die Stadtverfassung mit der Nennung von Schultheiß, Schöffen und Ratsherren voll entwickelt.