Der Rat erhält die Erlaubnis zur freien Bürgeraufnahme.
Swantibor I. verleiht der Stadt das Recht, Bürger aufzunehmen und zu entlassen.
Bürgermeister, Rat und die Bürgerschaft von "Geroltzhouen" bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 1400 Gulden und 4000 Pfund Heller für die nächsten vier Jahre von aller Steuer, Bede oder Geschoss befreit sind.
Laut dem ältesten Amorbacher Klosterurbar von 1395 müssen nach jeder Neuwahl eines Abtes der Schultheiß, der Centgraf, die Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde der Stadt Amorbach und der Vorstadt feierlich Huldigung leisten.
Es werden "purger des rates" erwähnt.
Die Reichsstadt Rothenburg o.d. Tauber will ihre Zwistigkeiten mit den Burggrafen von Nürnberg durch einen Schiedsrichter lösen.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts besteht der Bayreuther Magistrat aus einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit einem Bürgermeister an der Spitze.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit alle Personen, die innerhalb der kommenden vier Jahre nach Ebern ziehen, dort von Steuer und Bede.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein überlassen laut Lorenz Fries Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.