1527 erlässt der Mainzer Kurfürst für Miltenberg und Klingenberg die sog. Albertinische Verordnung, die den bürgerlichen Freiheitsraum zugunsten der herrschaftlichen Direktiven erheblich einschränkt.
Seit 1527 werden die zwölf Rats- und Gerichtspersonen vom erzbischöflichen Landesherrn auf Lebenszeit eingesetzt, lediglich drei Kandidaten darf der Rat zur Ergänzung vorschlagen. Auch die Bürgermeisterverfassung wird 1527 beseitigt.
1528 erlässt der Mainzer Kurfürst für Amorbach die sog. Albertinische Verordnung, die den bürgerlichen Freiheitsraum zugunsten der herrschaftlichen Direktiven erheblich einschränkt.
Im Jahr 1533 klagen laut Lorenz Fries Bürgermeister und Rat der Stadt Iphofen vor dem Würzburger Bischof Konrad von Thüngen, dass die Einwohnerzahl aufgrund weiterer Missernten zurückgegangen sei. Dies hatte zur Folge, dass die Bewohner 1531 und 1532 Steuern in Höhe von 1000 Gulden nicht zahlen konnten. Daraufhin erlaubt ihnen der Würzburger Bischof, dass sie die Schulden nicht mehr begleichen müssen und in den kommenden 15 Jahren von den jährlich 800 Gulden Steuern je 200 Gulden einbehalten dürfen, um davon die Stadtummauerung wieder in einen guten Zustand zu bringen.
1535 sind Bürgermeister, Rat und Viertelmeister bezeugt.
1545, in der Zeit der Verpfändung, wird durch Nürnberg eine Ratswahlordnung erlassen, die die jährliche Neubesetzung von Rat und Gericht unter Mitwirkung von Vertretern der Herrschaft vorsieht. Rat und Gericht bestehen aus zwölf Personen, unter denen vier alte und vier junge Bürgermeister sind, von denen je zwei jeweils ein Vierteljahr regieren.
Die Gerichtsordnung Heidecks wird von der Stadt Nürnberg als der damaligen Pfandinhaberin durch die "Gemeine Ordnung der Rats- und Gerichtswahlen" erneuert und verbessert: Der Bürgermeister und der Rat üben die niedere Gerichtsbarkeit über Stadt und Bürgerschaft aus. Jedes Jahr finden Rats- und Gerichtswahlen in Anwesenheit der herrschaftlichen Kommissare statt: Gewählt werden 13 Rats- und Gerichtspersonen, davon vier alte und vier junge Bürgermeister, von denen jeder das Bürgermeisteramt ein Vierteljahr verwaltet.
Nachdem Markgraf Albrecht Alcibiades die Altenburg zerstört hatte, nimmt er am 17. April 1553 die von Bischof und Domkapitel verlassene Stadt Bamberg ein und führt, da selbst die von 200000 auf 80000 Gulden verringerte Brandschatzung nicht aufgebracht werden kann, 85 Bürger als Geiseln weg.
Ein Bürgereid ist überliefert.
Die Bürger und die Amtsinhaber der Stadt Wertheim schwören den Eid auf die Stadtherren.