Im Gegensatz zu den Stadtbürgern, den "cives", die in den Außenbezirken leben, heißen die Bewohner der geistlichen Bezirke "Muntäter".
Kaiser Friedrich II. verbietet den Richtern des Reiches, Bamberger Kleriker, Ministeriale und Bürger vor Gericht zu zitieren.
In Dinkelsbühl gibt es "cives".
Die Bewohner der Siedlung werden 1240 als Bürger bezeichnet.
Der Amtmann tritt erstmals an der Spitze des Bürgerausschusses in Erscheinung.
Die "universitas civium Herbipolensium" wird genannt.
Während der Prozession anlässlich der Domkirchweih überfallen Bürger daran teilnehmende Domherren, woraufhin die ganze Stadt mit dem päpstlichen Interdikt belegt wird.
Die politische Führung liegt in den Händen der "cives Herbipolenses et pociores", also den Familien der Ministerialität, der Kaufmannschaft und der Münzerschaft, die aus ihren Reihen die Ratsherrenstellen besetzen.
In einer Urkunde wird der Rat durch die Formulierung "scultetus, consules et universitas civium Nurembergensium" als Organ der Gesamtheit aller Bürger genannt. Zudem ist zum ersten Mal das bis 1806 gebräuchliche Stadtsiegel mit dem Königskopfadler zu sehen.
Der erste, am 22. August 1257 genannte Bürger von Neustadt, H(einrich) genannt vom Rotenkolben, gehört wohl der Patrizierfamilie gleichen Namens an, die bereits 1233 in Würzburg bezeugt ist.