Wahrscheinlich war ein Thingolf oder ein Dingolt für die Namensgebung verantwortlich. Im Wappen der Stadt erklärt sich der Name anders: abgebildet ist ein Bühl, also ein Hügel, auf dem Dinkel wächst.
Im Wappen trägt die Stadt Ebern seit der Rechtsverleihung 1335 einen Eber.
Heinrich Schrenk aus Wertheim nimmt ein Drittel der dortigen Zent vom Würzburger Bischof zu Lehen.
In einer Fälschung datiert auf den 24. November 1347 bestätigt Kaiser Karl IV. Burgbernheim verschiedene Rechte, die auf Urkunden Karls d. Großen, König Lothars 1128, Kaiser Heinrichs VI. 1198 und König Ludwigs IV. 1320 zurückgehen sollen. Darunter fallen folgende Rechte: hohe Gerichtsbarkeit, Wappen und Siegel zu führen, Bestätigung des Kirchenschutzes für Schwebheim, Höfen, Gallmersgarten, Hochbach und Bergsthofen, sechs Märkte und zwei Wochenmärkte montags und freitags.
Es ist erstmals das Stadtwappen nachweisbar. Es stellt zwei Türme hinter einer Zinnenmauer dar und weist auf die Wehrhaftigkeit der Stadt hin.
Das Bamberger Hochstiftswappen (Löwe) ist belegt.
Eibelstadt wird durch Kaiser Sigismund ein Wappen verliehen.
Die Stadt- und Gerichtsordnung des Markgrafen Friedrichs V. bestimmt eine jährliche Erneuerung des Rates durch Selbstergänzung unter Mitwirkung des landesherrlichen Stadtvogts.
Da Eberhart von Schaumberg dem Würzburger Bischof 3360 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries Stadt und Amt Hassfurt.
Das Ochsenfurter Zentgrafenamt liegt als Würzburger Lehen in Händen Peter "Bulnheims". 1465 (15.7.) findet sich Hans Anrichter als Inhaber, 1516 Georg Reiken.